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Können Sie Übersetzungen beglaubigen?

Als eine für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigte Übersetzerin für die russische Sprache kann ich offiziell bescheinigen, dass das betreffende Dokument richtig und vollständig übersetzt wurde. Diese Übersetzungen können Sie in Deutschland bei allen Behörden, Gerichten und sonstigen Institutionen vorlegen.

Was ist die ISO-Transliteration?

In Übersetzungen von Urkunden sind die in kyrillischen Schriftzeichen geschriebenen Personennamen durch Transliteration wiederzugeben. Hierbei sind die Normen der Internationalen Normenorganisation (ISO 9) anzuwenden. Darüber hinaus wird in der Übersetzung die Schreibweise der Namen gemäß dem aktuellen Reisepass (falls vorhanden) angegeben. Da in russischen Reisepässen die Namen entsprechend länderspezifischer Transliterationsregeln geschrieben werden, weicht die Schreibweise der Namen nach ISO 9 von der Schreibweise der Namen im Reisepass ab. Die Transliterationsregeln für die Schreibung russischer Namen in Reisepässen haben sich mehrfach geändert. Das führt dazu, dass ein und dieselbe Person zwei oder mehr unterschiedliche Schreibweisen ihres Namens in alten und neuen Pässen haben kann. Ein Beispiel dazu: Mein Name wurde im ersten Reisepass Siassina transliteriert, laut dem zweiten Reisepass hieß ich Syasina. Die aktuelle Schreibweise meines Nachnamens würde Siasina lauten und ich musste einen Antrag an die Botschaft stellen mit der Bitte, die alte Schreibung meines Nachnamens zu behalten. Das Durcheinander mit neuen und alten Transliterationsregeln für Reisepässe wird durch die Eindeutigkeit der ISO-Transliteration beseitigt, daher ist die ISO 9 so wichtig.

Können Sie Kopien beglaubigen und Apostille erteilen?

Übersetzer sind nicht dazu ermächtigt, Kopien von Dokumenten zu beglaubigen. Dies ist entsprechenden Behörden (z.B. Bezirksamt) und Notaren vorbehalten. Übersetzer sind nicht dazu ermächtigt, Apostillen für Urkunden zu erteilen. Dafür ist in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zuständig.

Kann ich Übersetzungen per Post erhalten?

Ja, alle (auch beglaubigten) Übersetzungen kann ich Ihnen per Post zuschicken, so dass Sie nicht persönlich vorbeikommen müssen, um sie abzuholen.

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