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FAQ:

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die besonders häufig vorkommen.

Kann ich Übersetzungen per Post erhalten?

Ja, alle (auch beglaubigte) Übersetzungen kann ich Ihnen per Post zuschicken, so dass Sie nicht persönlich vorbeikommen müssen, um sie abzuholen.

Was soll ich noch mitschicken?

Wenn es um die Übersetzung einer Urkunde geht, dann brauche ich eine Kopie oder einen Scan Ihres Originaldokuments und die Schreibweise Ihrer Vor- und Nachnamen, so wie sie in Ihrem Reisepass/Ausweis stehen.

Wozu soll ich meine Anschrift mitteilen?

Ihre Adresse brauche ich, um die Rechnung für Übersetzungen zu erstellen und um Ihnen Ihre Übersetzung zuzuschicken, falls Sie sie lieber per Post erhalten möchten.

Können Sie Übersetzungen beglaubigen?

Als eine für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigte Übersetzerin für die russische Sprache kann ich offiziell bescheinigen, dass das betreffende Dokument richtig und vollständig übersetzt wurde. Diese Übersetzungen können Sie in Deutschland bei allen Behörden, Gerichten und sonstigen Institutionen vorlegen.

Was ist bei der Übersetzung von Zeugnissen und Diplomen zu beachten?

Bei Zeugnissen und Diplomen sind Schultypen, Noten und Berufsbezeichnung wörtlich zu übersetzen. Das Auffinden einer inhaltlich entsprechenden Bezeichnung ist nicht die Aufgabe eines Übersetzers.

Was ist die ISO-Transliteration?

In Übersetzungen von Urkunden sind die in kyrillischen Schriftzeichen geschriebenen Personennamen durch Transliteration wiederzugeben. Hierbei sind die Normen der Internationalen Normenorganisation (ISO 9) anzuwenden.

Darüber hinaus wird in der Übersetzung die Schreibweise der Namen gemäß dem aktuellen Reisepass (falls vorhanden) angegeben. Da in russischen Reisepässen die Namen entsprechend länderspezifischer Transliterationsregeln geschrieben werden, weicht die Schreibweise der Namen nach ISO 9 von der Schreibweise der Namen im Reisepass ab.

Transliterationsregeln für die Schreibung russischer Namen in Reisepässen haben sich mehrfach geändert. Das führt dazu, dass ein und die selbe Person zwei oder mehr unterschiedliche Schreibweisen ihres Namens in alten und neuen Pässen haben kann. Ein Beispiel dazu: Mein Name wurde im ersten Reisepass Siassina transliteriert, laut dem zweiten Reisepass hieß ich Syasina. Die aktuelle Schreibweise meines Nachnamens würde Siasina lauten und ich musste einen Antrag an die Botschaft stellen mit der Bitte, die alte Schreibung meines Nachnamens zu behalten. Das Durcheinander mit neuen und alten Transliterationsregeln für Reisepässe wird durch die Eindeutigkeit der ISO-Transliteration beseitigt, daher ist ISO 9 so wichtig.

Können Sie Kopien beglaubigen und Apostille erteilen?

Übersetzer sind nicht dazu ermächtigt, Kopien von Dokumenten zu beglaubigen. Dies ist entsprechenden Behörden (z.B. Bezirksamt) und Notaren vorbehalten.

Übersetzer sind nicht dazu ermächtigt, Apostillen für Urkunden zu erteilen. Dafür ist in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zuständig.

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